News: jawoll – ich habe die „große“ Heilpraktikerprüfung bestanden

und was das bedeutet erkläre ich dir gern!

Seit nunmehr 17 Jahren wirke ich als Heilpraktikerin für Psychotherapie und unterstütze sowohl Kids bei Lernschwierigkeiten, Ängsten usw wie auch Erwachsene mit verschiedenen Anliegen.

Bis dahin arbeitete ich als Krankenschwester in verschiedenen stationären wie auch ambulanten Bereichen, konnte viel Praxiserfahrung sammeln und all die Jahre begleitet mich die Überlegung vielleicht doch die Prüfung zum „großen“ HP abzulegen um auch körperliche Belange mitbehandeln zu dürfen.

Nun ist es soweit! Was bedeutet das?

Es bedeutet ich habe über längere Zeit schulmedizinisches Wissen aufgefrischt, wiederholt, neues dazu gelernt. Zudem Untersuchungsgänge wie neurologischen Status, Lungen-, Bauch-,Nierenuntersuchung und orthopädischen Status geübt, unzählige Multiple Choice Fragen gelöst, Anamnesen erstellt und das alles um richtig fit zu sein, Zusammenhänge zu erkennen, Arztberichte lesen und verstehen, Notfälle ausschließen zu können. „Nebenbei“ absolvierte ich zusätzliche naturheilkundliche Weiterbildungen, die wiederum wichtig sind um sinnvoll behandeln zu können. Während dieser Zeit stellte ich mein soziales Leben und meine Freizeitbeschäftigungen zurück um voll fokussiert lernen zu können, schließlich ist mein Gehirn auch schon etwas länger jung 😉

Vor jeder Behandlung steht die Prüfung beim Amtsarzt des Gesundheitsamtes!

Warum das? Damit erlange ich die Berechtigung, die nötig ist um Heilkunde ausüben zu dürfen ohne ein Arzt zu sein und bedeutet ich wurde geprüft und zugelassen. Diese Prüfung und Zulassung erreichte ich mit einer komplexen schriftlichen Prüfung im März 25, gefolgt von der mündlichen im April diesen Jahres. Während dieser Prüfung im Gesundheitsamt Löbau, die ca 40 min dauert, wurde von mir erwartet eine Untersuchung am Probanden durchzuführen, einen Fall differentialdiagnostisch zu lösen und mehrere schulmedizinische Themen ad hoc erläutern zu können mit Symptomen, Verlauf, Infektionsschutzgesetz sowie Gesetze , die den Heilpraktiker einschränken nochmal im einzelnen. Das alles habe ich abgeliefert und nun ist es soweit!

Was genau ist denn jetzt neu?

Ich darf und werde deine körperlichen Anliegen und die deines Kindes mit in meine Behandlung einbeziehen. Auf welche Symptome und Krankheitsbilder sich das beziehen wird, lege ich in nächster Zeit fest. Dafür werde ich genau hinschauen welche Weiterbildungen ich habe um sinnvolle unterstützen zu können damit es dir besser geht und du deine gesundheitlichen Ziele erreichst. Vermutlich werde ich mich auf einen Schwerpunkt festlegen um darin richtig gut zu werden, wie ich es bereits im Bereich der Lerntherapie bin. Dazu wird es bald Informationen geben und zunächst feiere ich mich, bin stolz auf mich und genieße das erreicht.

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