Infos zur Kostenübernahme Übergangstherapie durch Krankenkasse

Vorhin erst wieder eine Anfrage erhalten nachdem jemand keinen Therapieplatz beim Psychologen findet.
 
Deshalb hier einige Infos zur Kostenübernahme Psychotherapie und Möglichkeiten, die sich daraus ergeben:
 
Bei Behandlungen durch einen Heilpraktiker eingeschränkt für Psychotherapie besteht bei den gesetzlichen Krankenkassen keine Übernahmepflicht der Therapiekosten, entsprechend lehnen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich ab.
 
Abrechnung der Therapiekosten durch Heilpraktiker Psychotherapie mit privaten Krankenkassen ist möglich, je nachdem welche Bedingungen im Vertrag stehen.
 
Manche Krankenkassen übernehmen Therapiekosten, wenn dies zur Überbrückung der Wartezeit erforderlich ist, bis ein kassenzugelassener Therapeut gefunden ist = Übergangstherapie. Notiere dir dafür wann du welchen Therapeuten kontaktiert hast, wie lange die Wartezeiten sind  und reiche deine Liste mit der Bitte um Kostenübernahme der Übergangstherapie bei deinem psychotherapeutischen Heilpraktiker deiner Krankenkasse ein.

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