Anträge für den Fonds „Sexueller Missbrauch“

Die Antragsfrist für Betroffene Opfer sexuellen Missbrauchs läuft am 30. April aus!
Der Fonds unterstützt auch Psychotherapie / Traumatherapie durch Heilpraktiker!

Darauf weisen uns zwei Kolleginnen hin:
„Das Familienministerium hat 2013 einen Fonds in Höhe von 60 Mio € aufgelegt, der Betroffenen sexualisierter Gewalt zur Unterstützung bei der Linderung der Folgeschäden helfen soll. Auch als Traumatherapeutin habe ich bisher nichts davon gewusst. So muss es auch vielen anderen gegangen sein, denn bisher sind wohl nur 3 Mio aus diesem Fond abgerufen worden.
Es können nur noch bis Ende April 2016 Anträge gestellt werden, dann wir der Fonds geschlossen und das nicht verwendete Geld geht an die Bundesregierung zurück für……..was auch immer.“

Antragsberechtigt beim Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich sind Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche sexuell missbraucht wurden, also zum Tatzeitpunkt minderjährig waren.
Zeitliche Voraussetzung ist, dass die Tat zwischen dem 23. Mai 1949 (Gründung der Bundesrepublik) bzw. 7. Oktober 1949 (Gründung der Deutschen Demokratischen Republik) und vor dem 30. Juni 2013 (Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs – StORMG) begangen wurde.
Örtliche Voraussetzung ist, dass die Tat auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bzw. der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik begangen wurde. Nähere Infos gibt’s hier:
http://www.fonds-missbrauch.de/kurzinfo-fonds-sexueller-missbrauch/

und ausführlicher hier:
http://www.fonds-missbrauch.de/fonds-sexueller-missbrauch/

Kontakt:
Infotelefon Fonds Sexueller Missbrauch
Betroffene, aber auch Angehörige und Freunde von Betroffenen können über die folgende Rufnummer in Kontakt treten: Telefonnummer: 0800 400 1050 FREE (kostenfrei und anonymisiert*)

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