Heilpraktikerrechnungen für Psychotherapie sind absetzbar

Das Finanzgericht Münster hat entschieden (AZ:3 K 2845/02E), dass psychotherapeutische  Behandlungskosten auch dann als „außergewöhnliche Belastungen“ anzuerkennen sind, wenn sie von Privattherapeuten oder -kliniken in Rechnung gestelllt worden sind. Grundlegend dafür ist, dass es sich um eine gezielte und medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer akuten Erkrankung handelt.

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